S-ITT-Treuhand regelt den Waren- und Geldfluss in einem abgesicherten Zug-um-Zug Geschäft über ein Treuhandkonto der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch.
Der Verkäufer kann sicher sein, dass das Geld bereits auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, bevor er die Ware versendet.
Der Käufer wiederum kann sich darauf verlassen, dass sein Geld erst dann an den Verkäufer ausbezahlt wird, wenn er die Ware erhalten und auf Mängelfreiheit kontrolliert hat.
So funktioniert der Treuhandservice
- Der Käufer oder der Verkäufer registriert sich bei S-ITT und legt einen Treuhandauftrag an.
- Die andere Partei ist mit der Abwicklung über S-ITT einverstanden und tritt dem Treuhandauftrag bei.
- Der Käufer überweist das Geld auf das Treuhandkonto von
S-ITT
- Der Verkäufer erhält die Mitteilung über den Zahlungseingang und versendet die Ware
- Der Käufer erhält die Ware und überprüft, ob der Inhalt seinen Vorstellungen entspricht.
- Nachdem der Käufer den Wareneingang bestätigt hat, erhält der Verkäufer den vereinbarten Betrag.
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